Vereinshelfer




Die bisher für alle Helfer bei Vereinsfesten notwendige jährliche Gesundheitsbelehrung wurde im Rahmen des Bürokratieabbaus gestrichen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Regelungen zum Infektionsschutz und die Hygieneverordnungen nicht mehr gelten. Daher sollte jeder Helfer die aufgeführten Unterlagen durchlesen und sich danach richten!

Anbei finden Sie die Unterlagen, die bei der Erstbelehrung verteilt werden:

Belehrung gemäß §43 Abs.1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Auszüge daraus: